Flurbereinigungsverfahren "Schwallungen"
Thüringer Landesamt für Meiningen, 23.05.2025
Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen
- Flurbereinigungsbehörde -
Frankental 1, 98617 Meiningen
Flurbereinigungsverfahren „Schwallungen“
Az.: 3-3-0340
Schlussfeststellung
Gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird das Flurbereinigungsverfahren „Schwallungen“, Landkreis Schmalkalden-Meiningen, mit den folgenden Feststellungen abgeschlossen:
Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft „Schwallungen“ ist das Flurbereinigungsverfahren „Schwallungen“ beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Der Flurbereinigungsgemeinde Schwallungen werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben.
Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieser Schlussfeststellung liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für
die Flurbereinigungsgemeinde Schwallungen sowie die angrenzenden Gemeinden Stadt Wasungen und Friedelshausen im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Wasungen-Amt Sand, Markt 9-11, 98634 Wasungen,
die Flurbereinigungsgemeinde Stadt Schmalkalden im Dienstgebäude der Stadtverwaltung, Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden sowie
die angrenzenden Gemeinden Breitungen, Fambach, Rosa und Roßdorf im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Breitungen, Rathausstraße 24, 98597 Breitungen/Werra,
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation,
Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen,
Frankental 1, 98617 Meiningen,
einzulegen.
Im Auftrag
gez. Andreas Harnischfeger (DS)
Referatsleiter
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartner sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite www.ds-tlbg.thueringen.de abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.
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