Bundestagswahl am 23.02.2025 - Wahlscheinantrag online
Wahlscheinantrag
Unter der Website https://statistikportal.thueringen.de/wahlschein/ können Sie den Wahlschein online beantragen. Hierbei kann ausgewählt werden, ob die Unterlagen versendet werden sollen oder von Ihnen abgeholt werden.
Allgemeines
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschlande und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Es besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl auf vier Jahre gewählt werden.
Die nächste Wahl des Bundestages erfolgt außer Plan im Februar 2025; der genaue Termin ist der 23. Februar.
Wählbarkeit
Entsprechend § 15 Absatz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) ist wählbar, wer am Wahltage
Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist und
das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Ausnahmen regelt § 15 Absatz 2 BWG.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind nach § 12 Absatz 1 BWG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weitere Regelungen zu Deutschen mit Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind in § 12 Absatz 2 BWG aufgeführt.
Wichtige Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Wahl sind zudem der Website www.wahlen.thueringen.de unter der entsprechenden Wahl zu entnehmen.
Dort werden insbesondere Informationen für Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber veröffentlicht und zur Wahlbeteiligung für im Ausland lebende Deutsche veröffentlicht.
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