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Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform

- Änderung der Grundsteuerbemessung ab dem Jahr 2025

 

Sehr geehrte Steuerzahler,

 

kraft Gesetz werden alle Grundsteuerbescheide, die auf dem bisherigen Bewer­tungsverfahren beruhen, zum 31.12.2024 aufgehoben.

Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden vom Finanzamt Südthüringen (ehemals Finanzamt Suhl), auf der Grundlage der von Ihnen eingereichten Erklärungen, für alle Grundstücke neue Grundsteuerwerte auf den Hauptfeststellungszeitpunkt (Stichtag) 01.01.2022 festgestellt.

Auf Basis dieser Erklärungen hat das Finanzamt die neuen Grundsteuermessbeträge ermittelt. Diese wurden Ihnen bereits per Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Südthüringen mitgeteilt. 

Ihre neue Grundsteuer berechnet sich aus dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag des Objektes multipliziert mit dem jeweils gültigen Hebesatz der Stadt/ Gemeinde. 

Alle Steuerpflichtigen erhalten ab dem Jahr 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid. 

Zahlen Sie bitte erst, wenn Ihnen die neuen Grundsteuerbescheide vorliegen.

 

Wir bitten Sie schon vor Erhalt der neuen Bescheide zu prüfen, ob zur Zahlung der Grundsteuer bisher ein Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet wurde.

Dieser Dauerauftrag ist gegebenenfalls ab 2025 auf dann aktuelle Beträge abzuändern, bzw. zu löschen. 

Sollten Sie Miteigentümer einer Grundstücksgemeinschaft oder Erbengemeinschaft sein, so weisen wir darauf hin, dass Sie, sowie jeder der im Bescheid genannten Miteigentümer den Grundsteuerbescheid in voller Höhe erhalten. In diesem Fall ist eine Abstimmung untereinander erforderlich, wer die Zahlung der Grundsteuer übernimmt bzw. wer gegebenenfalls der Stadt/ Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. 

Sollte bereits ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt worden sein, ist dies auf den neuen Bescheiden ausgewiesen. Hier ist Ihrerseits nichts zu veranlassen. Die Grundsteuerbeträge werden dann zu den im Bescheid genannten Fälligkeiten durch die Stadt/ Gemeinde mittels SEPA-Lastschrift eingezogen.

 

Haben sich nach dem 01.01.2022 Änderungen am Grundstück, Gebäude oder an der Nutzung ergeben, besteht eine Anzeigepflicht beim zuständigen Finanzamt. Kontaktieren Sie bei Fragen hierzu bitte Ihr Finanzamt Südthüringen.

 

Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

 

Ihre Finanzverwaltung der VG „Wasungen - Amt Sand“

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 14. Januar 2025

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