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Wichtige Änderungen im Pass- und Meldewesen

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Ab dem 01. November 2010 wird es einen neuen Personalausweis im Scheckkartenformat geben. Der neue Personalausweis mit all seinen Möglichkeiten und Funktionen stellt sich im Internet vor. Seit Anfang Mai ist das Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis online. Bürgerinnen und Bürger können sich unter


www.personalausweisportal.de

umfassend über den neuen Ausweis informieren. Die Website gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Hier finden Sie die Antworten zu Ihren Fragen rund um den neuen Personalausweis.

 

Beantragung eines Personalausweises

    Bei Beantragung eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises benötigt man ein Passbild, die Geburtsurkunde oder den alten Ausweis. Der Personalausweis kostet 8,00 Euro und der vorläufige Personalausweis kostet 6,00 Euro. Die Gebühren müssen bei der Beantragung des Dokumentes entrichtet werden. Der 1. Personalausweis unter 21 Jahren ist gebührenfrei.

Beantragung eines Reisepasses

    Bei Beantragung eines Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses benötigt man ein biometrisch lesbares Passbild (nur vom Fotografen) sowie den Personalausweis oder die Geburtsurkunde. Der Reisepass unter 26 Jahren kostet 37,50 Euro, der Reisepass ab dem 26. Lebensjahr kostet 59,00 Euro und der vorläufige Reisepass (Gültigkeit ein Jahr) kostet 26,00 Euro. Die Gebühren sind ebenfalls bei der Beantragung des Dokumentes zu entrichten.

Beantragung eines Kinderpasses

    Bei Beantragung eines Kinderpasses benötigt man die Geburtsurkunde und ein biometrisch lesbares Passbild. Der Kinderpass kostet 13,00 Euro und kann gegen eine Gebühr von 6,00 Euro und einem neuen Passbild verlängert werden.

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie bitten auf die Gültigkeit Ihrer Dokumente zu achten!

 

Biometrisch lesbares Passbild

    Biometrie ist die Lehre von der Vermessung körpereigener Eigenschaften. Die Biometrie liefert von Natur aus das älteste Verfahren zur Identifikation von Menschen und zwar durch geeignete charakteristische und unverlierbare Eigenschaften wie z. B. Fingerabdruck, Unterschrift, Gesichtsgeometrie oder Ohrenform.

Neues aus dem Meldewesen

    Die Gebühren für Meldebescheinigungen und Aufenthaltsbescheinigungen betragen 7,00 Euro (seit Mai 2008).

 

Stand November 2008

 

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